Zunächst findet eine Diagnostikphase statt. Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ergibt sich als Ergebnis der Diagnostik eine Behandlungsempfehlung, werden die Kosten für die nachfolgende Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in Abhängigkeit von Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse. Sie sollten vor dem Beginn der Behandlung die Vertragsbedingungen in Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse prüfen und hier erfragen, welche Unterlagen zur Beantragung der Psychotherapie einzureichen sind. Als Verrechnungsgrundlage gilt hier die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) als Teil der Gebührenordnung für Ärzte.
Auch Beihilfestellen übernehmenmeist bei ordnungsgemäßer Antragstellung die für die psychotherapeutische Behandlung anfallenden Kosten. Ebenso wie bei der Privaten Krankenversicherung sollten Sie im Vorfeld mit der Beihilfestelle die Bedingungen für eine Kostenübernahme klären.
Berufsgenossenschaften übernehmen die Behandlungskosten in Einzelfällen, falls arbeitsbedingte Gegebenheiten (wie beispielsweise Posttraumatische Symptome) eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich machen. Auch in diesem Fall sollten Sie die jeweiligen Voraussetzungen bei der Berufsgenossenschaft erfragen und zur Beantragung notwendige Unterlagen anfordern.
Soll die Kostenübernahme für die Heilbehandlung über die Bundeswehr erfolgen, überweist der Truppenarzt den Soldaten zum niedergelassenen Psychotherapeuten. Unter http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de sind, in der Rubrik im linken Navigationsbereich „Finde deinen Truppenarzt“, die Kontaktdaten zu den nächstgelegenen Truppenärzten und Sanitätseinrichtungen (nach PLZ geordnet) zu finden.